Vorbemerkung
Die frutra GbR Wolfgang Baumann, Samuel Fürle, Lindenmattenstraße 25, 79117 Freiburg, betreibt die Internet-Plattform „frutra“ als rein technische Dienstleistung zum Kauf und Verkauf von Grundstoffen für die Getränkeherstellung. Die Plattform wird nachfolgend „frutra“ genannt. Die Einzelheiten der Nutzung der deutschsprachigen Webseite von frutra werden durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) geregelt.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 frutra richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die ein Mitgliedskonto registriert haben (nachfolgend: „Mitglieder“). Die Mitglieder können auf frutra Grundstoffe für die Getränkeherstellung (nachfolgend „Produkte“) anbieten oder erwerben.
1.2 Die frutra GbR ist an den auf frutra geschlossenen Kaufverträgen weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Benachrichtigungen, die über frutra im Zusammenhang mit einem Angebot oder einem Gesuch versendet werden, dienen nur der Information des jeweiligen Mitglieds. Soweit diese Benachrichtigungen rechtlich erhebliche Erklärungen enthalten, gelten diese für und gegen denjenigen als abgegeben, den es angeht. Parteien eines über frutra abgeschlossenen Kaufvertrages sind allein die hieran beteiligten Mitglieder (Verkäufer und Käufer). Diese sind auch Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, z. B. über Zahlungsvereinbarungen, Terminabsprachen oder Gewährleistungsansprüche. Es besteht kein Anspruch gegen die frutra GbR auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Mitglieder von frutra oder auf Vermittlung in oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen diesen, es sei denn, dass Gegenstand der Beschwerde die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen der frutra GbR aus dem Nutzungsvertrag nach Ziffer 2 dieser AGB ist.
1.3 Die frutra GbR bietet den Mitgliedern die technische Möglichkeit, in dem von ihr zur Verfügung gestellten Rahmen, frutra zu nutzen, um Angebote oder Gesuche für Produkte zu veröffentlichen und Kaufverhandlungen darüber zu führen. Die auf frutra von den Mitgliedern veröffentlichten Angebote und Gesuche sowie die sich daraus entwickelnden Kaufverhandlungen werden von der frutra GbR nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
1.4 Die frutra GbR hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, Angebote und Gesuche sowie Kaufverhandlungen technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzugleichen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, vor einer Kaufentscheidung den vollständigen Inhalt eines Angebots, eines Gesuchs oder eines anderen Inhalts auf frutra einzusehen, wenn die Eingabe oder der Vertragsschluss über ein mobiles Endgerät oder die Softwareapplikation eines Drittanbieters erfolgt.
1.5 Die frutra GbR überprüft die bei der Registrierung hinterlegten Daten jedes Mitglieds, bevor das Mitgliedskonto freigeschaltet wird. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass für ein Mitgliedskonto falsche Daten hinterlegt wurden. Jedes Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines (möglichen) Vertragspartners zu überzeugen.
2. Nutzungsvertrag, Referenzierung
2.1 Die Nutzung von frutra setzt die Registrierung als Mitglied und die Freischaltung durch die frutra GbR voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung zu diesen AGB. Mit der Registrierung und der Freischaltung kommt zwischen der frutra GbR und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung von frutra (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) zustande. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags. Die Erbringung von Vermittlungsleistungen im Sinne eines Maklervertrages ist nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages.
2.2 Die Registrierung ist nur Unternehmern gemäß § 14 BGB erlaubt. Die frutra GbR behält sich das Recht vor, sich die Unternehmereigenschaft auf Verlangen durch Vorlage von geeigneten Angaben oder Unterlagen (z. B. Gewerbeschein/Gewerberegisterauszug, Handelsregisterauszug) belegen zu lassen.
2.3 Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.
2.4 Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Registrierung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden.
2.5 Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.
2.6 Die Registrierung erfolgt über eine E-Mail-Adresse und ein Passwort, mit denen sich das Mitglied dann auf frutra anmelden kann. Rechte Dritter, insbesondere Namens- und Markenrechte, dürfen nicht verletzt werden.
2.7 Das Mitglied ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und den Zugang zu seinem Mitgliedskonto sorgfältig zu sichern. Das Mitglied ist verpflichtet, die frutra GbR unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.
2.8 Das Mitglied haftet grundsätzlich für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seines Mitgliedskontos vorgenommen werden, es sei denn, das Mitglied hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
2.9 Die frutra GbR ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen (im Folgenden „Rechtsnachfolge“). Hierüber wird die frutra GbR das Mitglied mindestens vier Wochen im Voraus informieren. Ist das Mitglied mit der Rechtsnachfolge nicht einverstanden, kann es den Nutzungsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Information ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mit der Information über die Rechtsnachfolge wird die frutra GbR das Mitglied auf das Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist hinweisen.
2.10 Die frutra GbR ist nicht verpflichtet, den Mitgliedern gemäß § 312 i Abs. 1 BGB technische Mittel zur frühzeitigen Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung zu stellen, die Informationen gem. Art. 246 c Nr. 3 EGBGB mitzuteilen und/oder den Zugang von Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen.
2.11 Die frutra GbR ist zu Werbezwecken berechtigt, die Tatsache der Mitgliedschaft öffentlich zu machen und den Unternehmensnamen des Mitglieds sowie dessen Unternehmenslogo auf frutra zu nennen und zu verwenden. Dasselbe Recht besteht zur branchenüblichen Referenzierung der Mitgliedschaft außerhalb von frutra in Fachmedien und gegenüber Verbänden.
3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
3.1 Die frutra GbR stellt dem Mitglied frutra mit den Funktionen, die in diesen AGB beschrieben werden, zur Verfügung. Die frutra GbR ist berechtigt, die Nutzung von frutra oder einzelner Funktionen oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Zahlungsnachweise, Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug etc.
3.2 Die frutra GbR behält sich trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung das Recht vor, Maßnahmen einzuführen, die die Veröffentlichung von durch die Mitglieder erstellten Inhalten auf frutra aus Sicherheitsgründen verzögern.
3.3 Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung von frutra und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Die frutra GbR kann die Leistungen von frutra zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Die frutra GbR wird in diesen Fällen soweit möglich die berechtigten Interessen der Mitglieder berücksichtigen, z.B. durch Vorabinformationen.
4. Sanktionen, Sperrung und Kündigung
4.1 Die frutra GbR ist dazu berechtigt, insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB missachtet:
• Löschen von Angeboten, Gesuchen oder sonstigen Inhalten
• Verwarnung von Mitgliedern
• Be-/Einschränkung der Nutzung von frutra
• Vorläufige Sperrung
• Endgültige Sperrung
4.2 Bei der Wahl einer Maßnahme beachtet die frutra GbR die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht zu vertreten hat.
4.3 Die frutra GbR ist zur Vermeidung eigener Haftung insbesondere auch ohne eigene rechtliche Prüfung dazu berechtigt, Nutzerkonten und/oder Angebote vorläufig zu sperren, wenn Inhalte von dritter Seite beanstandet werden. Soweit möglich wird die frutra GbR dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit einräumen, Stellung zu nehmen.
4.4 Die frutra GbR kann ein Mitglied aus wichtigem Grund endgültig von der Nutzung von frutra ausschließen (endgültige Sperre), wenn es falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse; oder sein Mitgliedskonto überträgt; oder andere frutra-Mitglieder oder die frutra GbR in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen der frutra GbR missbraucht.
4.5 Eine erneute Registrierung und/oder Anmeldung des Mitglieds nach endgültiger Sperrung ist ausgeschlossen.
4.6 Mitglieder können diesen Nutzungsvertrag jederzeit fristlos kündigen, indem sie das Mitgliedskonto löschen.
4.7 Die frutra GbR kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
5. Gebühren und sonstige Entgelte, Rechnungsstellung
5.1 Die Registrierung und die Mitgliedschaft bei frutra sind kostenlos. Im Übrigen richten sich die Gebühren und sonstigen Entgelte nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung von frutra. Die Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser AGB und damit Inhalt des Nutzungsvertrages.
5.2 Die einzelnen Gebühren und sonstigen Entgelte werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Das Mitglied willigt darin ein, dass die frutra GbR ihm eine Rechnung in elektronischer Form zukommen lässt, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Gebühren und sonstigen Entgelte sind mit Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5.3 Die Mitglieder kommen ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
5.4 Mitglieder dürfen gegen Forderungen der frutra GbR mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5.5 Die frutra GbR behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder Inhalten oder für die Sperrung von Mitgliedern wegen Verstoßes gegen die AGB eine Aufwandspauschale in Höhe von 200 EUR zu berechnen, soweit das Mitglied den Verstoß zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann die frutra GbR für die Freischaltung eines gesperrten Mitgliedskontos eine angemessene Gebühr erheben.
5.6 Die frutra GbR kann die Gebührenordnung für frutra jederzeit ändern. Änderungen der Gebührenordnung werden den Mitgliedern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf frutra mitgeteilt.
6. Vertragsstrafe bei Missbrauch des Gebührensystems
6.1 Den Mitgliedern ist es untersagt, die Gebührenstruktur von frutra zu umgehen, z.B. indem Kaufverträge außerhalb von frutra geschlossen werden.
6.2 Kommt zwischen Mitgliedern ein Kaufvertrag über ein auf frutra angebotenes Produkt zustande, wird von einem Verstoß gegen das vorstehende Verbot ausgegangen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass kein Verstoß gegen Ziffer 6.1 dieser AGB vorliegt.
6.3 Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Verbot in Ziffer 6.1 dieser AGB verpflichtet sich der jeweilige Verkäufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Netto-Kaufpreises eines unter Verstoß gegen dieses Verbot zustande gekommenen Kaufvertrages.
7. Verbotene Produkte
Es ist verboten, auf frutra Inhalte zu veröffentlichen, Produkte anzubieten oder Gesuche aufzugeben, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.
8. Allgemeine Pflichten der Mitglieder
8.1 Die Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung von frutra die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote, Gesuche oder sonstigen Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
8.2 Die frutra GbR bietet dem Mitglied die Möglichkeit, die gesetzlichen Pflichtangaben gemäß § 5 TMG für sein Unternehmen in seinem Profil zu hinterlegen. Das Mitglied ist verpflichtet, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es obliegt allein dem Mitglied zu überprüfen, welche Angaben erforderlich sind. Eine Prüfpflicht der frutra GbR besteht nicht.
8.3 Das Mitglied trägt die Verantwortung dafür, auf frutra einsehbare und von der frutra GbR gespeicherte Informationen, die es zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von frutra unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
8.4 Das Mitglied darf Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die es durch die Nutzung von frutra erhalten hat, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Es ist ausdrücklich verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das jeweilige Mitglied hat dieser Nutzung vorher zugestimmt.
9. Preisangaben, Transportkosten
9.1 Alle auf frutra genannten oder vereinbarten Kaufpreise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer.
9.2 Ob der zwischen den Mitgliedern vereinbarte Kaufpreis die Kosten für den Transport des Produkts enthält, richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen Kaufvertrages. Maßgeblich ist der gegebenenfalls verwendete Incoterm 2010.
10. Angebote
10.1 Stellt ein Mitglied ein Angebot auf dem Marktplatz ein, handelt es sich dabei um ein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages. Es ist so lange verbindlich und wird entsprechend lange den übrigen Mitgliedern auf dem Marktplatz angezeigt, wie dies das Mitglied beim Einstellen des Angebots auf dem Marktplatz bestimmt hat. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs („frutraProtect“, siehe Ziffer 13). Greift dieser Vorbehalt ein, wird dies durch eine Systemmeldung deutlich gemacht („frutraProtect“). In diesem Fall ist der „Kaufen“-Button deaktiviert und nur noch weiterverhandeln möglich.
10.2 Die übrigen Mitglieder können das Angebot annehmen oder darauf verhandeln (siehe Ziffer 12).
11. Gesuche
11.1 Stellt ein Mitglied ein Gesuch ein, handelt es sich dabei um die Aufforderung an die übrigen Mitglieder, ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages zu unterbreiten (sogenannte „invitatio ad offerendum“). Das Gesuch wird den übrigen Mitgliedern auf dem Marktplatz so lange angezeigt, wie dies das Mitglied beim Einstellen des Gesuchs auf dem Marktplatz bestimmt hat.
11.2 Die übrigen Mitglieder können auf das Gesuch verhandeln (siehe Ziffer 12).
12. Verhandlungen, „frutraProtect“
12.1 Die Kaufvertragsverhandlungen zwischen den Mitgliedern sind so gestaltet, dass immer nur ein Mitglied jeweils „am Zug“ ist. Das bedeutet, dass nur dieses Mitglied die Kaufvertragsverhandlungen zu einem Abschluss bringen oder weiterverhandeln kann.
12.2 Jeder Verhandlungsstand ist ein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der jeweilige Verhandlungsstand kann so lange angenommen werden, wie dies von dem anderen Mitglied bestimmt worden ist („gültig bis“).
12.3 Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Verhandlungsstand nicht mehr angenommen werden. Es kann nur noch weiterverhandelt werden. Der entsprechende Button für „Verkaufen“ bzw. „Kaufen“ ist in diesem Fall deaktiviert.
12.4 Jeder Verhandlungsstand steht unter dem Vorbehalt des Zwischenkaufs bzw. Zwischenverkaufs. Greift dieser Vorbehalt ein, wird dies durch eine Systemmeldung deutlich gemacht („frutraProtect“). In diesem Fall ist der „Kaufen“- bzw. „Verkaufen“-Button deaktiviert und nur noch weiterverhandeln möglich.
13. frutraProtect
13.1 Mit „frutraProtect” hat die frutra GbR ein System entwickelt, um die Mitglieder zu schützen. „frutraProtect“ sorgt dafür, dass das Mitglied als Verkäufer von einem bestimmten Produkt keine größere Menge verkauft, als das Mitglied anbietet, auch wenn das Mitglied das Produkt mehreren potentiellen Käufern zum Kauf anbietet. Gleichermaßen sorgt „frutraProtect“ dafür, dass das Mitglied als Käufer nur die Menge eines Produkts erwirbt, die das Mitglied auch wirklich erwerben will, auch wenn es mit mehreren Verkäufern jeweils über die gesamte Menge verhandelt.
13.2 Die genaue Funktionsweise von „frutraProtect“ ist hier detailliert beschrieben.
14. Produktverantwortung
14.1 Die Verantwortung für das jeweilige Produkt liegt allein beim Mitglied.
14.2 Das Mitglied verpflichtet sich, die frutra GbR von allen Ansprüchen freizustellen, die andere Mitglieder, private Dritte oder Behörden geltend machen, die sich auf auf frutra angebotene bzw. verkaufte Produkte beziehen. Dies gilt insbesondere für eine etwaige lebensmittelrechtliche Haftung der frutra GbR.
14.3 Ziffer 15 dieser AGB gilt entsprechend.
15. Freistellung
15.1 Das Mitglied stellt die frutra GbR von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber der frutra GbR geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied auf frutra eingestellte Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung von frutra.
15.2 Das Mitglied übernimmt hierfür die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der frutra GbR einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist.
15.3 Das Mitglied ist verpflichtet, die frutra GbR für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
16. Haftungsbeschränkung
16.1 Für eine von der frutra GbR zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die frutra GbR nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut hat und vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
16.2 Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet die frutra GbR nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
16.3 Soweit der frutra GbR kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet sie nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
16.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.5 Bei Übernahme einer Garantie oder Arglist haftet die frutra GbR nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
16.6 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen die frutra GbR aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt im gleichen Umfang zugunsten der Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der frutra GbR, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
16.7 Schadensersatzansprüche nach Ziffer 16 dieser AGB verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens des UN-Kaufrechts (CISG). Für Mitglieder, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, ist Freiburg im Breisgau ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten. Das gilt ebenso für Mitglieder, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.
18. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
18.1 Die frutra GbR behält sich vor, diese AGB jederzeit unter Angabe der Gründe zu ändern, soweit dies für die Mitglieder nicht unzumutbar ist. Zulässige Änderungsgründe sind hierbei insbesondere eine Änderung der geltenden Rechtslage und eine dahingehend notwendige Anpassung der AGB sowie eine Anpassung an veränderte Marktgegebenheiten. Die geänderten Bedingungen werden den Mitgliedern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die frutra GbR wird die Mitglieder in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
18.2 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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