01.10.2026
Vorbemerkung
Die frutra GbR (Gesellschafter: Wolfgang Baumann und Samuel Fürle), Lindenmattenstraße 25, 79117 Freiburg im Breisgau, betreibt die Internet-Plattform „frutra“ als digitale B2B-Handelsplattform zur technischen Anbahnung, Dokumentation und Unterstützung von Kaufvertragsabschlüssen über Grundstoffe für die Getränkeherstellung. Die frutra GbR wird dabei nicht Vertragspartei der zwischen den Mitgliedern geschlossenen Kaufverträge. Die Plattform wird nachfolgend „frutra“ genannt. Vertragspartnerin der Mitglieder aus dem Nutzungsvertrag (Ziffer 2.1) und Trägerin der Rechte und Pflichten des Plattformbetreibers nach diesen AGB ist allein die frutra GbR. Die Nutzung von frutra richtet sich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) und der Entgeltordnung (Ziffer 6).
Kontakt: Telefon +49 761 429626-49, Telefax +49 761 429626-50, E-Mail info@frutra.de, Web www.frutra.de. USt-IdNr.: DE275493681.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 frutra richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, deren Unternehmen auf frutra registriert ist (nachfolgend: „Mitglieder“). Mitglied ist stets das registrierte Unternehmen, nicht die für das Unternehmen handelnde natürliche Person. Die Nutzung durch Verbraucher ist untersagt. Mit der Registrierung versichert das Mitglied, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein. Die frutra GbR ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise anzufordern. Verbraucherschützende Vorschriften finden, soweit gesetzlich zulässig, keine Anwendung.
1.2 Die frutra GbR ist an den auf frutra geschlossenen Kaufverträgen weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Benachrichtigungen, die über frutra im Zusammenhang mit einem Angebot oder einem Gesuch versendet werden, dienen nur der Information des jeweiligen Mitglieds. Rechtlich erhebliche Erklärungen, die ein Mitglied über frutra abgibt, übermittelt die frutra GbR nur als Botin. Sie wirken für und gegen das Mitglied, das sie abgibt. Parteien eines über frutra abgeschlossenen Kaufvertrages sind allein die hieran beteiligten Mitglieder (Verkäufer und Käufer). Diese sind auch Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, z. B. über Zahlungsvereinbarungen, Terminabsprachen oder Gewährleistungsansprüche. Es besteht kein Anspruch gegen die frutra GbR auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Mitglieder von frutra oder auf Vermittlung in oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen diesen, es sei denn, dass Gegenstand der Beschwerde die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen der frutra GbR oder ihrer Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag nach Ziffer 2 dieser AGB ist. Die Ziffern 4 und 5 bleiben unberührt.
1.3 Die frutra GbR bietet den Mitgliedern die technische Möglichkeit, in dem von ihr zur Verfügung gestellten Rahmen frutra zu nutzen, um Angebote oder Gesuche für Produkte zu veröffentlichen und Kaufverhandlungen darüber zu führen. Die auf frutra von den Mitgliedern veröffentlichten Angebote und Gesuche sowie die sich daraus entwickelnden Kaufverhandlungen werden von der frutra GbR nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
1.4 Die frutra GbR hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, Angebote und Gesuche sowie Kaufverhandlungen technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzugleichen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, vor einer Kaufentscheidung den vollständigen Inhalt eines Angebots, eines Gesuchs oder eines anderen Inhalts auf frutra einzusehen, wenn die Eingabe oder der Vertragsschluss über ein mobiles Endgerät oder die Softwareapplikation eines Drittanbieters erfolgt.
1.5 Die frutra GbR überprüft die bei der Registrierung hinterlegten Daten jedes Mitglieds, bevor das Unternehmen freigegeben wird. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass für ein Unternehmen falsche Daten hinterlegt wurden. Jedes Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines (möglichen) Vertragspartners zu überzeugen.
1.6 Die frutra GbR ist berechtigt, in der Plattform eigene Test-, Demonstrations- oder Schulungsinhalte einzustellen, insbesondere um Funktionen darzustellen oder die Nutzung der Plattform zu veranschaulichen. Solche Inhalte werden in der Plattform deutlich erkennbar als Beispiel-, Test- oder Demonstrationsinhalte gekennzeichnet und nicht als reale Angebote oder Gesuche dargestellt.
2. Nutzungsvertrag, Referenzierung
2.1 Die Nutzung der Handelsfunktionen nach Ziffer 6.1 setzt die Registrierung eines Unternehmens und dessen Freigabe durch die frutra GbR voraus. Die Registrierung als solche ist kostenlos. Der Vertrag über die Nutzung von frutra (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) kommt mit dem registrierten Unternehmen zustande, nicht mit der handelnden natürlichen Person. Er entsteht mit der Freigabe des Unternehmens durch die frutra GbR auf der Grundlage der ausdrücklichen Zustimmung der registrierenden Person zu diesen AGB und zur Entgeltordnung. Für bereits freigegebene Unternehmen gilt diese Fassung nach Maßgabe der Ziffer 26.5. Die Datenschutzerklärung wird zur Kenntnis genommen. Ihre Kenntnisnahme ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung.
Ab dieser Fassung protokolliert die frutra GbR jede Zustimmung zu den AGB und zur Entgeltordnung je Benutzerkonto mit Dokument, Fassung, Prüfsumme, Sprache und Zeitpunkt sowie, soweit dem Benutzerkonto zu diesem Zeitpunkt ein Unternehmen zugeordnet ist, mit diesem Unternehmen. Die Zustimmung, die über das Inhaberkonto eines Unternehmens (Ziffer 2.4) erklärt worden ist, gilt als Zustimmung des Unternehmens. Weitere Benutzerkonten stimmen für ihre eigene Nutzung zu.
Den für das Unternehmen angezeigten Preisplan nimmt das Unternehmen nach der Freigabe gesondert an. Die Annahme erklärt eine für das Unternehmen vertretungsberechtigte Person über das Inhaberkonto unter Angabe ihres Namens und der Grundlage ihrer Vertretungsberechtigung. Die Annahme setzt voraus, dass diese Person der aktuellen Fassung dieser AGB und der Entgeltordnung zugestimmt hat. Die frutra GbR protokolliert die Annahme je Unternehmen mit dem angenommenen Preisplan einschließlich aller seiner Preisphasen, mit Fassung und Prüfsumme dieser AGB und der Entgeltordnung, mit Sprache und Zeitpunkt, mit dem annehmenden Benutzerkonto, dem Namen der annehmenden Person und der angegebenen Vertretungsgrundlage. Die Zustimmung zu diesen AGB und zur Entgeltordnung ersetzt nicht die gesonderte Annahme des für das Unternehmen angezeigten Preisplans.
Es besteht kein Anspruch auf Abschluss des Nutzungsvertrags. Vermittlungsleistungen im Sinne eines Maklervertrags sind nicht Gegenstand des Nutzungsvertrags.
2.2 Die Registrierung ist nur Unternehmern gemäß § 14 BGB und Personen erlaubt, die frutra für ein Unternehmen nutzen, das Unternehmer in diesem Sinne ist. Die frutra GbR behält sich das Recht vor, sich die Unternehmereigenschaft auf Verlangen durch Vorlage von geeigneten Angaben oder Unterlagen (z. B. Gewerbeschein/Gewerberegisterauszug, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) belegen zu lassen.
2.3 Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.
2.4 Ein Benutzerkonto gehört genau einer natürlichen Person, die namentlich genannt werden muss. Ein Unternehmen darf auf frutra nur von einer Person angelegt werden, die das Unternehmen vertreten darf oder dazu bevollmächtigt ist. Das Benutzerkonto dieser Person ist das Inhaberkonto des Unternehmens. Weitere Benutzerkonten werden dem Unternehmen nur mit Zustimmung des Inhaberkontos zugeordnet (Beitritt). Die Stellung als Inhaberkonto darf nur auf das Benutzerkonto einer anderen dem Unternehmen zugeordneten Person übertragen werden, die das Unternehmen vertreten darf oder dazu bevollmächtigt ist. Das Mitglied muss sich Erklärungen, die über die ihm zugeordneten Benutzerkonten auf frutra abgegeben werden, zurechnen lassen, es sei denn, eine Erklärung beruht auf einem Missbrauch des Benutzerkontos durch Dritte, den das Mitglied nicht zu vertreten hat (Ziffer 2.8). Für die Zustimmung zu diesen AGB und zur Entgeltordnung sowie für die Annahme des Preisplans gilt Ziffer 2.1.
2.5 Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben im Unternehmensprofil und in den ihm zugeordneten Benutzerkonten umgehend zu korrigieren. Angaben, die das Mitglied auf frutra nicht selbst ändern kann, teilt es der frutra GbR umgehend in Textform mit.
2.6 Die Registrierung eines Benutzerkontos erfolgt über eine E-Mail-Adresse und ein Passwort, mit denen sich die Person, der das Benutzerkonto gehört, dann auf frutra anmelden kann. Rechte Dritter, insbesondere Namens- und Markenrechte, dürfen nicht verletzt werden.
2.7 Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Passwörter der ihm zugeordneten Benutzerkonten geheim gehalten und die Zugänge zu diesen Benutzerkonten sorgfältig gesichert werden. Das Mitglied ist verpflichtet, die frutra GbR unverzüglich in Textform zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein ihm zugeordnetes Benutzerkonto von Dritten missbraucht wurde. Soweit von der frutra GbR bereitgestellt, hat das Mitglied dafür zu sorgen, dass zur Erhöhung der Kontosicherheit eine mehrstufige Authentifizierung (z. B. zeitbasierter Einmalcode) aktiviert und genutzt wird. Wurde eine von der frutra GbR bereitgestellte mehrstufige Authentifizierung aktiviert und erfolgt gleichwohl ein Missbrauch, spricht dies im Rahmen der Ziffer 2.8 gegen ein Vertretenmüssen des Mitglieds.
2.8 Das Mitglied haftet grundsätzlich für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung eines ihm zugeordneten Benutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn, das Mitglied hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
2.9 Die frutra GbR ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag insgesamt auf einen Dritten zu übertragen (im Folgenden „Rechtsnachfolge“). Die Abtretung einzelner Entgeltforderungen nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Über eine Rechtsnachfolge wird die frutra GbR das Mitglied mindestens vier Wochen im Voraus informieren. Ist das Mitglied mit der Rechtsnachfolge nicht einverstanden, kann es den Nutzungsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Information ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mit der Information über die Rechtsnachfolge wird die frutra GbR das Mitglied auf das Kündigungsrecht und die Frist für die Kündigung hinweisen. Eine Rechtsnachfolge lässt bereits entstandene oder fällige Entgelte sowie Ansprüche aus vor der Rechtsnachfolge begründeten Vertragsverhältnissen unberührt. Diese gehen im gesetzlich zulässigen Umfang auf den Rechtsnachfolger über.
2.10 Soweit gesetzlich abdingbar, ist die frutra GbR im Verhältnis zu den Mitgliedern nicht verpflichtet, die Pflichten nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB zu erfüllen, insbesondere nicht, technische Mittel zur frühzeitigen Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung zu stellen, die Informationen gem. Art. 246c EGBGB mitzuteilen und/oder den Zugang von Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen. Die Pflicht nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BGB, den Mitgliedern die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern, bleibt unberührt und wird von der frutra GbR erfüllt. Die frutra GbR stellt den Mitgliedern entsprechende technische Hilfsmittel (z. B. Plausibilitätsprüfungen, Bestätigungsanzeigen, Zusammenfassungen vor Vertragsschluss) gleichwohl freiwillig zur Verfügung. Dadurch leben die Pflichten nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB nicht wieder auf. Die übrigen Vertragspflichten der frutra GbR, insbesondere die wesentlichen Vertragspflichten nach Ziffer 20.2, bleiben unberührt.
2.11 Die frutra GbR ist berechtigt, zu Werbezwecken die Tatsache der Mitgliedschaft öffentlich zu machen und nach der Freigabe des Unternehmens den Unternehmensnamen, das Unternehmenslogo und die Geschäftsanschrift des Mitglieds sowie die ungefähre Lage des Sitzes auf einer Übersichtskarte auf der öffentlichen Startseite von frutra und auf der Website frutra.com zu nennen und zu verwenden, sofern das Mitglied dem nicht widerspricht. Dasselbe Recht gilt für die branchenübliche Referenzierung der Mitgliedschaft außerhalb von frutra in Fachmedien und gegenüber Verbänden. Das Mitglied kann beidem jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail an info@frutra.de) widersprechen. Nach Eingang des Widerspruchs entfernt die frutra GbR die entsprechenden Angaben innerhalb einer Woche von frutra und von der Website frutra.com und nimmt sie nicht mehr in neue Veröffentlichungen außerhalb von frutra auf. Markenrechte und sonstige Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
3. Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
3.1 Die frutra GbR stellt dem Mitglied frutra mit den Funktionen, die in diesen AGB beschrieben werden, zur Verfügung. Die frutra GbR ist berechtigt, die Nutzung von frutra oder einzelner Funktionen oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, an sachliche Voraussetzungen zu knüpfen, wie z. B. die Prüfung der Anmeldedaten oder die Vorlage eines Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszugs. Beschränkungen wegen offener Entgelte richten sich ausschließlich nach den Ziffern 6.8 und 6.9.
3.2 Die frutra GbR behält sich trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung das Recht vor, Maßnahmen einzuführen, die die Veröffentlichung von durch die Mitglieder erstellten Inhalten auf frutra aus Sicherheitsgründen verzögern.
3.3 Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung von frutra und seiner Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Die frutra GbR kann die Leistungen von frutra zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Die frutra GbR wird in diesen Fällen soweit möglich die berechtigten Interessen der Mitglieder berücksichtigen, z. B. durch Vorabinformationen.
3.4 Die frutra GbR entwickelt frutra fortlaufend weiter. Sie ist berechtigt, einzelne Funktionen technisch anzupassen, weiterzuentwickeln oder zu optimieren, soweit dadurch keine wesentlichen berechtigten Interessen der Mitglieder unzumutbar beeinträchtigt werden. Wesentliche Funktionsänderungen oder Funktionsabschaltungen, die den Kern der Plattform betreffen, werden den Mitgliedern in entsprechender Anwendung der Ziffer 26 angekündigt. Die Ankündigung ersetzt keine Zustimmung, die nach Ziffer 26.3 erforderlich ist. Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mindestens 48 Stunden vorab mitgeteilt. Unplanbare oder sicherheitsrelevante Maßnahmen können aus zwingendem Anlass auch kurzfristig erfolgen.
4. Maßnahmen, Sperrung und Kündigung
4.1 Die frutra GbR ist berechtigt, gegenüber einem Mitglied folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn nach summarischer Prüfung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verstößt und unter Berücksichtigung des Grundsatzes des mildesten Mittels sowie der berechtigten Interessen des Mitglieds eine Reaktion erforderlich ist:
- Hinweis;
- Verwarnung;
- Löschung oder Sperrung einzelner Angebote, Gesuche oder sonstiger Inhalte;
- Beschränkung der Nutzung einzelner Funktionen;
- vorläufige Sperrung des Mitglieds (Handelssperre);
- Sperrung einzelner Benutzerkonten;
- außerordentliche Kündigung des Nutzungsvertrags nach Ziffer 4.5.
4.2 Die Maßnahmen nach Ziffer 4.1 stehen in einem Stufenverhältnis. Die frutra GbR wählt grundsätzlich das mildeste Mittel, das geeignet ist, dem Verstoß abzuhelfen. Eine schärfere Maßnahme kommt insbesondere in Betracht, wenn mildere Maßnahmen erfolglos geblieben sind, der Verstoß schwer wiegt oder Gefahr im Verzug besteht. Soweit keine Gefahr im Verzug besteht und der Verstoß nicht schwer wiegt, ergreift die frutra GbR vor einer schärferen Maßnahme zunächst eine mildere. Die frutra GbR berücksichtigt bei der Wahl der Maßnahme die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds.
4.3 Die Maßnahmen nach Ziffer 4.1 haben insbesondere folgende Wirkungen:
- Eine Löschung oder Sperrung einzelner Inhalte entzieht den betroffenen Inhalten die Sichtbarkeit auf der Plattform. Bereits aus dem Inhalt entstandene Kaufverhandlungen oder Kaufverträge bleiben unberührt.
- Eine Beschränkung der Nutzung kann insbesondere dazu führen, dass das Mitglied keine neuen Angebote, Gesuche oder Kaufverhandlungen mehr einleiten oder annehmen kann. Bereits laufende Kaufverhandlungen können nach Maßgabe der frutra GbR fortgeführt werden. Bereits geschlossene Kaufverträge bleiben unberührt.
- Eine vorläufige Sperrung entzieht dem Mitglied die Handelsfunktionen (Ziffer 6.1). Bestehende Angebote und Gesuche des Mitglieds werden für andere Mitglieder unsichtbar und laufende Kaufverhandlungen ausgesetzt. Der Zugriff auf Dokumente und Informationen zu bereits geschlossenen Kaufverträgen bleibt erhalten oder wird auf Anfrage in geeigneter Form bereitgestellt, soweit keine zwingenden Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen. Während der vorläufigen Sperrung bleibt der monatliche Grundpreis geschuldet, wenn die Sperrung auf einem Verstoß beruht, den das Mitglied zu vertreten hat. Andernfalls wird der Grundpreis für die Dauer der Sperrung nicht berechnet. Für die taggenaue Berechnung gilt Ziffer 6.6 entsprechend.
- Die Sperrung eines einzelnen Benutzerkontos hindert die betroffene Person an der Anmeldung auf frutra. Der Nutzungsvertrag und die übrigen Benutzerkonten des Mitglieds bleiben unberührt.
- Eine außerordentliche Kündigung nach Ziffer 4.5 beendet den Nutzungsvertrag mit dem Mitglied und damit auch den angenommenen Preisplan (Ziffer 6.13). Der Grundpreis für den laufenden Leistungsmonat bleibt geschuldet und wird nicht anteilig erstattet. Bestehende Angebote und Gesuche werden deaktiviert und laufende Kaufverhandlungen beendet. Die dem Mitglied zugeordneten Benutzerkonten werden gesperrt. Bereits geschlossene Kaufverträge und bereits entstandene Entgelte bleiben unberührt. Vertragsdokumente und Informationen zur Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge stellt die frutra GbR dem Mitglied auf Anforderung in Textform bereit.
4.4 Die frutra GbR ist berechtigt, das Mitglied vorläufig zu sperren, wenn Inhalte oder das Verhalten des Mitglieds von dritter Seite beanstandet werden und nach summarischer Plausibilitätsprüfung zureichende Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen. Die frutra GbR wird dem betroffenen Mitglied unverzüglich Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen. Soweit möglich, beträgt die Frist zur Stellungnahme grundsätzlich 5 Werktage.
4.5 Die frutra GbR kann den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied:
- falsche oder unvollständige Angaben bei der Registrierung gemacht oder Aktualisierungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt hat;
- ein ihm zugeordnetes Benutzerkonto an Dritte überträgt oder mehrfach Dritten zur Nutzung überlässt;
- die Entgeltstruktur von frutra umgeht, insbesondere durch Vertragsabschluss außerhalb von frutra (Ziffer 8.1);
- gegen Embargo- oder Sanktionsregime, gegen Lebensmittel- oder Produktrecht oder gegen sonstige zwingende Vorschriften verstößt;
- wiederholt oder erheblich gegen seine Vertraulichkeitspflichten (Ziffer 21) verstößt, wobei als „wiederholt oder erheblich“ insbesondere gilt, wenn binnen 12 Monaten trotz Verwarnung mindestens zwei gleichartige Verstöße begangen werden oder ein einzelner Verstoß zu einer gravierenden Störung der Plattformintegrität führt;
- trotz Verwarnung weiterhin gegen diese AGB verstößt;
- frutra-Mitglieder oder die frutra GbR in erheblichem Maße schädigt;
oder wenn ein vergleichbar schwerwiegender Grund vorliegt, der der frutra GbR die Fortsetzung des Nutzungsvertrages unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien unzumutbar macht. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Nutzungsvertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Einer solchen Frist oder Abmahnung bedarf es nicht, soweit sie nach § 314 Absatz 2 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 BGB entbehrlich ist, insbesondere wenn das Mitglied die Erfüllung der Pflicht ernsthaft und endgültig verweigert, oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen (§ 314 Absatz 2 Satz 3 BGB). Die Voraussetzungen der einzelnen Gründe, insbesondere eine dort verlangte Aufforderung oder Verwarnung, bleiben unberührt.
4.6 Eine erneute Registrierung nach einer außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 4.5 bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der frutra GbR.
4.7 Das Mitglied kann den gesamten Nutzungsvertrag jederzeit in Textform gegenüber der frutra GbR kündigen. Zur Kündigung ist eine für das Unternehmen vertretungsberechtigte Person befugt. Die ordentliche Kündigung wird mit Ablauf des Kalendermonats wirksam, in dem sie der frutra GbR zugeht. Für den Zugang ist der Eingang bei der frutra GbR maßgeblich, nicht der Zeitpunkt, zu dem die frutra GbR die Kündigung erfasst. Die Kündigung des Nutzungsvertrags beendet zugleich den angenommenen Preisplan. Die Kündigung allein des Preisplans richtet sich nach Ziffer 6.13 und lässt den Nutzungsvertrag bestehen. Eine untermonatige Erstattung oder Kürzung des für den Kündigungsmonat geschuldeten Grundpreises erfolgt nicht. Bis zum Vertragsende bleiben die Handelsfunktionen und die vereinbarten Entgelte bestehen. Mit Vertragsende werden aktive Angebote und Gesuche deaktiviert, und noch nicht angenommene Angebote und Gegenangebote können nicht mehr angenommen werden. Nach dem Vertragsende bleiben möglich: das Einsehen vorhandener Informationen und Dokumente, die Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge, das Beenden laufender Verhandlungen durch die Partei, die am Zug ist, der Support über das Feedback-Formular auf frutra oder per E-Mail an info@frutra.de sowie die Auskunft und die übrigen Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere per E-Mail an datenschutz@frutra.de. Sperrt die frutra GbR nach dem Vertragsende die Benutzerkonten des Mitglieds, entfallen die vorstehenden Möglichkeiten, soweit sie ein Benutzerkonto voraussetzen, und die frutra GbR stellt Vertragsdokumente und Informationen zur Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge auf Anforderung in Textform bereit. Ein neues Geschäft oder eine neue Verhandlung kann das Mitglied nicht mehr beginnen. Die Sperrung oder Löschung eines einzelnen Benutzerkontos beendet den Nutzungsvertrag nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.8 Die frutra GbR kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zu Maßnahmen nach Ziffer 4.1 sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
4.9 Maßnahmen nach Ziffer 4.1 werden dem betroffenen Mitglied in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält, soweit rechtlich erforderlich: (a) Art, Umfang und Dauer der Maßnahme, (b) die tatsächlichen Umstände und Gründe, einschließlich der Angabe, ob die Entscheidung auf einer Meldung nach Ziffer 5.2 oder auf eigener Initiative beruht, (c) die einschlägige Rechts- oder Vertragsgrundlage und (d) verfügbare Rechtsbehelfe, insbesondere die Beschwerdemöglichkeit nach Ziffer 5.1 und die gerichtliche Überprüfung. Soweit zwingende Gründe einer vollständigen Mitteilung entgegenstehen, wird sie auf das rechtlich zulässige Maß beschränkt. Solche Gründe können insbesondere gesetzliche Verpflichtungen, behördliche Anordnungen oder ein erhebliches Risiko für die Durchsetzung der Maßnahme oder die Sachverhaltsaufklärung sein.
4.10 Wird eine Maßnahme nach Ziffer 4.1 aufgehoben, stellt die frutra GbR den vorherigen Zustand des Mitglieds und seiner Benutzerkonten so schnell wie technisch möglich wieder her. Verhandlungen, die infolge der Maßnahme beendet wurden, und Angebote und Gesuche, die infolge der Maßnahme deaktiviert wurden, leben dabei nicht wieder auf.
4.11 Die frutra GbR ist berechtigt, anderen Mitgliedern, die mit einem von einer Maßnahme nach Ziffer 4.1 betroffenen Mitglied in laufenden Kaufverhandlungen stehen oder eine Kaufverhandlung anbahnen wollen, einen neutralen Hinweis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit anzuzeigen (beispielsweise: „Anbieter zurzeit eingeschränkt verfügbar. Neue Verhandlungen sind derzeit nicht möglich.“). Die konkreten Gründe für die Maßnahme werden anderen Mitgliedern oder Dritten nicht offengelegt, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht zur Information besteht.
4.12 Spezialgesetzliche Maßnahmen, insbesondere die Sperrung wegen unterbliebener steuerlicher Mitwirkung nach § 23 PStTG und Ziffer 9.4 oder der Ausschluss nach einer Mitteilung einer Finanzbehörde nach § 25e Absatz 4 UStG und Ziffer 9.5, bleiben unberührt. Bei solchen Maßnahmen gelten die Wirkungen und die Informationspflichten nach den Ziffern 4.3 bis 4.11 sowie das Beschwerderecht nach Ziffer 5.1 entsprechend.
4.13 Die Prüfung gemeldeter Inhalte und Entscheidungen über Maßnahmen nach Ziffer 4.1 erfolgen durch die Gesellschafter der frutra GbR. Eine automatisierte oder algorithmische Inhaltsmoderation wird nicht eingesetzt. Technische Sicherheits- und Spamfilter treffen keine abschließende Entscheidung über die Sichtbarkeit oder Sperrung mitgliederbezogener Inhalte.
5. Beschwerden und Meldewege
5.1 Mitglieder können Beschwerden über Beschränkungen, Sperrungen, Kündigungen, Delistings oder sonstige wesentliche Plattformentscheidungen in Textform an legal@frutra.de richten. Beschwerden, die an info@frutra.de gerichtet werden, behandelt die frutra GbR ebenso als Beschwerde nach dieser Ziffer. Die frutra GbR bestätigt den Eingang unverzüglich und nimmt grundsätzlich binnen fünf Werktagen eine Erstprüfung vor. Die Beschwerde wird sorgfältig und in angemessener Frist durch einen Gesellschafter geprüft. Das Ergebnis wird in Textform mitgeteilt. Während der Prüfung kann eine vorläufige Maßnahme fortbestehen, soweit dies verhältnismäßig ist.
5.2 Jede Person oder Stelle kann mutmaßlich rechtswidrige Inhalte elektronisch an legal@frutra.de melden. Die Meldung soll enthalten: (a) eine nachvollziehbare Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit, (b) die genaue elektronische Fundstelle oder Inhalts-ID und erforderlichenfalls weitere Angaben zur Identifizierung, (c) Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer bei gesetzlich privilegierten anonymen Meldungen, und (d) eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Die frutra GbR bestätigt den Eingang und informiert über die Entscheidung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Prüfung erfolgt sorgfältig, objektiv und zeitnah durch die Gesellschafter der frutra GbR und ohne automatisierte Entscheidung (Ziffer 4.13). Zwingende gesetzliche Melde- und Abhilfeverfahren, insbesondere nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, bleiben unberührt.
6. Entgelte und Entgeltordnung
6.1 Grundsatz. Die Registrierung bei frutra ist kostenlos. Handelsfunktionen im Sinne dieser AGB sind das Einstellen und Ändern von Angeboten und Gesuchen, der Beginn von Verhandlungen, Gegenangebote, die Annahme von Angeboten und sonstige Vertragsschlüsse über frutra. Ab dem 1. Januar 2027, 00:00 Uhr Europe/Berlin gelten für die Nutzung der Handelsfunktionen die im Nutzungsvertrag einbezogene Entgeltordnung und der unternehmensbezogene, vom Unternehmen angenommene Preisplan. Der Preisplan ergänzt den Nutzungsvertrag um die entgeltliche Nutzung der Handelsfunktionen. Ohne angenommenen Preisplan entstehen keine Entgelte für die Nutzung der Handelsfunktionen. Die frutra GbR ist berechtigt, die Nutzung der Handelsfunktionen ab dem 1. Januar 2027 von der Annahme des Preisplans abhängig zu machen. Das gilt auch für Unternehmen, die über frutra nur kaufen. Die Zustimmung zur Entgeltordnung ersetzt nicht die gesonderte Annahme des für das Unternehmen angezeigten Preisplans.
6.2 Entgeltordnung. Die Entgeltordnung ist Bestandteil dieser AGB. Sie wird nach Ziffer 2.1 ausdrücklich einbezogen. Die jeweils veröffentlichte Fassung ist auf der Plattform abrufbar und in wiedergabefähiger Form speicherbar. Gilt für das Mitglied noch eine frühere Fassung, stellt die frutra GbR sie ihm auf Anforderung in Textform bereit. Änderungen richten sich nach Ziffer 26.3.
6.3 Unternehmenstyp. Maßgeblich für die anwendbaren Entgelte ist der Unternehmenstyp des Mitglieds. Es gibt zwei Unternehmenstypen. Produzent ist ein Unternehmen, das auf frutra keine anderen als selbst hergestellte oder verarbeitete Waren anbietet. Händler ist ein Unternehmen, das auf frutra auch Waren anbietet, die es nicht selbst hergestellt oder verarbeitet hat. Ein Unternehmen, das beides anbietet, ist Händler. Der Unternehmenstyp gilt einheitlich für das Unternehmen und nicht je Angebot. Die frutra GbR ordnet den Unternehmenstyp anhand dieser Merkmale zu und ist berechtigt, eine unzutreffende Zuordnung zu berichtigen. Das Mitglied hat die für die Zuordnung maßgeblichen Angaben zutreffend und vollständig zu machen und auf Verlangen nachzuweisen. Eine Berichtigung wirkt sich auf die Entgelte erst aus, wenn das Mitglied einen Preisplan für den berichtigten Unternehmenstyp angenommen hat. Bis dahin gilt der bisherige Preisplan. Nimmt das Mitglied den geänderten Preisplan nicht an, ist die frutra GbR berechtigt, den Nutzungsvertrag nach Ziffer 4.8 zu kündigen.
6.4 Nettobeträge und Schuldner. Sämtliche in diesen AGB und der Entgeltordnung genannten Geldbeträge sind Nettobeträge in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Das Abschlussentgelt schuldet das verkaufende Unternehmen.
6.5 Entstehung und Bemessung des Abschlussentgelts. Bemessungsgrundlage ist der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf frutra dokumentierte Nettokaufpreis, wie er sich aus dem angenommenen Angebot (Ziffer 13.1) beziehungsweise dem angenommenen Verhandlungsstand (Ziffer 15.2) ergibt. Das Abschlussentgelt wird als Nettokaufpreis × maßgeblicher Prozentsatz berechnet und einmal kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Es entsteht mit dem technisch dokumentierten Vertragsschluss. Das entstandene Abschlussentgelt bleibt unberührt, wenn die Kaufvertragsparteien den Kaufvertrag später nicht, verspätet, teilweise oder abweichend erfüllen, Mengen oder Preise nachträglich ändern, vom Vertrag zurücktreten oder ihn aufheben, kündigen oder stornieren. Das gilt auch, wenn eine Partei nicht zahlt oder nicht liefert. Das wirtschaftliche Risiko der Durchführung des Kaufvertrags tragen die Kaufvertragsparteien. Eine Gutschrift kommt nur in Betracht, wenn (a) nachweislich kein wirksamer Kaufvertrag über frutra zustande gekommen ist, (b) derselbe Vertrag aufgrund eines technischen Fehlers mehrfach als Vertragsschluss erfasst wurde oder (c) eine manuelle Prüfung ergibt, dass die ursprüngliche Erfassung rückwirkend rechtlich oder technisch ungültig war. Die ursprüngliche Rechnung bleibt als Beleg erhalten. Die Korrektur erfolgt durch eine gesonderte, auf sie bezogene Gutschrift. Gesetzlich zwingende Korrekturansprüche bleiben unberührt.
6.6 Monatlicher Grundpreis und Leistungsmonat. Der Kalendermonat in der Zeitzone Europe/Berlin bildet den Leistungsmonat und die Abrechnungsperiode. Die entgeltliche Nutzung beginnt mit dem Wirksamwerden des angenommenen Preisplans, frühestens am 1. Januar 2027. Beginnt die entgeltliche Nutzung am ersten Tag eines Kalendermonats, wird der volle Monatsbetrag berechnet. Beginnt sie später, wird der Grundpreis einschließlich des Starttags bis zum Monatsende taggenau berechnet: Monatsbetrag × aktive Kalendertage ÷ Kalendertage des betreffenden Monats. Das Ergebnis wird erst am Ende der Berechnung einmal kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Der monatliche Grundpreis wird für den jeweiligen Leistungsmonat elektronisch in Rechnung gestellt.
6.7 Rechnung. Die Entgelte werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Das Mitglied ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden. Dies umfasst strukturierte elektronische Rechnungen im Sinne des § 14 UStG ebenso wie Rechnungen im PDF-Format. Die frutra GbR übermittelt Rechnungen an die E-Mail-Adresse des Inhaberkontos oder an eine E-Mail-Adresse, die das Mitglied der frutra GbR in Textform für Rechnungen benannt hat. Elektronische Rechnungen gelten als zugegangen, sobald sie dort unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.
6.8 Fälligkeit. Das Zahlungsziel und der konkrete Fälligkeitstag werden in der Rechnung ausgewiesen. Nur eine tatsächlich erteilte und für das Mitglied abrufbare Rechnung kann Zahlungsfolgen auslösen. Das Abschlussentgelt ist 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig. Gesetzlicher Zahlungsverzug und gesetzliche Verzugsfolgen bestimmen sich unabhängig davon nach den gesetzlichen Vorschriften. Die technische Nachfrist nach Ziffer 6.9 bestimmt nicht den gesetzlichen Verzugsbeginn.
6.9 Offene Rechnung. Bleibt die ausgewiesene Forderung nach Ablauf von sieben vollen Kalendertagen ab Fälligkeit unbezahlt, kann die frutra GbR nach manueller Prüfung des offenen Betrags die Handelsfunktionen (Ziffer 6.1) bis zur Klärung beschränken. Möglich bleiben das Einsehen vorhandener Informationen und Dokumente, die Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge, das Beenden laufender Verhandlungen durch die Partei, die am Zug ist, das Deaktivieren eigener Angebote und Gesuche, der Support über das Feedback-Formular auf frutra oder per E-Mail an info@frutra.de, die Kündigung sowie die Auskunft und die übrigen Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere per E-Mail an datenschutz@frutra.de. Ein rechtzeitig erhobener, nachvollziehbarer Einwand gegen die Rechnung setzt eine Beschränkung oder Beendigung bis zur Prüfung aus. Bleibt die Forderung auch nach einer abschließenden Zahlungserinnerung unbezahlt, kann die frutra GbR den Preisplan nach einer erneuten manuellen Prüfung zum Ende eines Kalendermonats kündigen (Beendigung). Solange ein früherer Leistungsmonat ungeklärt ist, beginnt kein neuer kostenpflichtiger Leistungsmonat. Ungeklärt ist ein Leistungsmonat, dessen Rechnung erteilt und fällig ist und weder bezahlt noch erlassen, gutgeschrieben oder storniert ist. Zeitablauf allein sowie interne Abrechnungs-, Daten- oder Exportfehler lösen weder eine Beschränkung noch eine Beendigung des Preisplans oder des Nutzungsvertrags aus. Bereits geschlossene Kaufverträge und entstandene Forderungen bleiben unberührt.
6.10 Aufrechnung. Das Mitglied darf gegen Forderungen der frutra GbR nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Gegenforderungen des Mitglieds aus demselben Vertragsverhältnis, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Forderung der frutra GbR stehen.
6.11 Aufwand und sonstige Entgelte. Verursacht das Mitglied der frutra GbR durch einen von ihm zu vertretenden Verstoß gegen diese AGB einen Aufwand für die Löschung von Inhalten, die Sperrung des Mitglieds oder vergleichbare Maßnahmen, kann die frutra GbR Ersatz des hierfür konkret entstandenen Aufwands verlangen, soweit sie diesen im Einzelfall darlegt und beziffert. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Eine pauschale Aufwandsentschädigung oder ein Entgelt für die Aufhebung einer Sperre werden nicht erhoben. Individuelle Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
6.12 Änderungen. Für Änderungen der Entgeltordnung mit Wirkung für laufende Verträge gilt Ziffer 26.3. Für Änderungen eines angenommenen Preisplans gilt Ziffer 26.3 entsprechend. An die Stelle der Zustimmung tritt dabei die erneute Annahme des geänderten Preisplans nach Ziffer 2.1. Eine Änderung der Entgeltordnung ändert die Entgelte eines bereits angenommenen Preisplans nicht.
6.13 Laufzeit und Kündigung des Preisplans. Der angenommene Preisplan wird mit seiner Annahme wirksam, frühestens jedoch zu dem in Ziffer 6.1 genannten Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt, den der Preisplan nennt. Den Zeitpunkt des Wirksamwerdens zeigt die Plattform vor der Annahme an. Der Preisplan gilt ab seinem Wirksamwerden auf unbestimmte Zeit. Das Mitglied kann ihn jederzeit zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Kündigung der frutra GbR zugeht. Die Kündigung ist über die dafür vorgesehene Kündigungsfunktion auf frutra, die dem Inhaberkonto zur Verfügung steht, oder in Textform gegenüber der frutra GbR möglich. Für die Befugnis zur Kündigung in Textform und für ihren Zugang gilt Ziffer 4.7 entsprechend. Wird der Preisplan vor seinem Wirksamwerden gekündigt, wird er nicht wirksam. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung endet die Berechtigung des Mitglieds zur Nutzung der Handelsfunktionen, bis es erneut einen Preisplan annimmt. Der Nutzungsvertrag besteht im Übrigen fort. Für aktive Angebote und Gesuche, noch nicht angenommene Angebote und Gegenangebote, laufende Verhandlungen und bereits geschlossene Kaufverträge gilt Ziffer 4.7 entsprechend. Mit dem Ende des Nutzungsvertrags endet auch der Preisplan.
7. Kostenloser Zeitraum und Übergangsgrundpreis
7.1 Für Kaufverträge, die vor dem 1. Januar 2027, 00:00 Uhr in der Zeitzone Europe/Berlin über frutra geschlossen werden, beträgt das Abschlussentgelt 0,00 €. Für Zeiträume vor diesem Zeitpunkt wird kein monatlicher Grundpreis erhoben. Ab dem genannten Zeitpunkt gelten ausschließlich die wirksam vereinbarten Entgelte nach Ziffer 6 und der Entgeltordnung. Maßgeblich ist beim Abschlussentgelt ausschließlich der technisch dokumentierte Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses. Eine spätere Abwicklung, Änderung oder Dokumentenerstellung verschiebt diesen Zeitpunkt nicht.
7.2 Für Bestands-Händler beträgt der monatliche Grundpreis vom 1. Januar bis einschließlich 30. Juni 2027 125,00 € netto. Das Abschlussentgelt beträgt 0,50 % des dokumentierten Nettokaufpreises.
7.3 Mit Annahme des unternehmensbezogenen Preisplans vereinbart der Bestands-Händler zugleich, dass der monatliche Grundpreis ab dem 1. Juli 2027 automatisch 199,00 € netto beträgt. Das Abschlussentgelt beträgt weiterhin 0,50 % des dokumentierten Nettokaufpreises. Eine Verlängerung des Übergangstarifs ist ausgeschlossen.
8. Vertragsstrafe bei Umgehung des Entgeltsystems
8.1 Den Mitgliedern ist es untersagt, die Entgeltstruktur von frutra zu umgehen, insbesondere indem Kaufverträge, die über frutra verhandelt wurden, abschließend außerhalb von frutra geschlossen werden, um das geschuldete Abschlussentgelt zu vermeiden.
8.2 Ein Verstoß gegen das Verbot nach Ziffer 8.1 liegt vor, wenn zwischen Mitgliedern, die innerhalb von zwölf Monaten vor Vertragsschluss auf frutra konkret und auf ein bestimmtes Produkt (gleiche Produktart, vergleichbare Menge, Spezifikationen und Liefertermin) bezogen in Kaufverhandlungen getreten sind, außerhalb von frutra ein Kaufvertrag über dasselbe oder ein wirtschaftlich gleichartiges Produkt zustande kommt, der wesentlich auf der über frutra erfolgten Anbahnung beruht. Als „wirtschaftlich gleichartig“ gilt ein Produkt, das in Produktart, Spezifikationen und Liefertermin den über frutra verhandelten Bedingungen entspricht und in der Menge mit ihnen vergleichbar ist.
8.3 Die frutra GbR trägt die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziffer 8.2. Sie kann diesen Beweis insbesondere durch folgende Indizien führen:
- zeitliche Nähe zwischen den Verhandlungen über frutra und dem außerhalb von frutra geschlossenen Kaufvertrag (insbesondere innerhalb von vier Wochen);
- Identität oder wesentliche Übereinstimmung der Produktbeschreibung;
- Übereinstimmung der verhandelten Mengen;
- Übereinstimmung oder enge Nähe der Lieferkonditionen;
- Identität der Beteiligten.
8.4 Das Mitglied hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass der außerhalb von frutra geschlossene Kaufvertrag nicht auf der über frutra erfolgten Anbahnung beruht. Als Entlastungsnachweis kommen insbesondere in Betracht:
- eigenständige Anbahnung des Geschäftes ohne Bezug zu den frutra-Verhandlungen;
- wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen (Preis, Menge, Spezifikationen);
- ein zeitlicher Abstand von mehr als sechs Monaten zwischen den frutra-Verhandlungen und dem Vertragsschluss als Umstand, der gegen einen Zusammenhang sprechen kann;
- Nachweis, dass die Verhandlungen über frutra abgebrochen wurden und keine ernsthaften Verhandlungen mehr stattfanden.
8.5 Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen das Verbot nach Ziffer 8.1 verpflichtet sich der jeweilige Verkäufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe die frutra GbR nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Einzelfall festsetzt. Bemessungsgrundlage ist das Abschlussentgelt, das bei einem Abschluss des Kaufvertrags über frutra zum selben Zeitpunkt angefallen wäre (entgangenes Abschlussentgelt). Bestand für den Verkäufer zu diesem Zeitpunkt kein wirksamer Preisplan, gilt dafür der Prozentsatz nach Ziffer 1 der Entgeltordnung für seinen Unternehmenstyp, soweit nicht Ziffer 7.1 ein Abschlussentgelt von 0,00 € vorsieht. Die Vertragsstrafe kann je nach Schwere des Verstoßes bis zum Fünffachen des entgangenen Abschlussentgelts betragen, höchstens jedoch 5 % des Nettokaufpreises des betroffenen Kaufvertrags. Bei der Festsetzung berücksichtigt die frutra GbR insbesondere Vorsatz, eine Wiederholung des Verstoßes und das Ausmaß der Schädigung der Plattformintegrität. Die Angemessenheit der festgesetzten Höhe ist im Streitfall nach § 315 Abs. 3 BGB durch das zuständige Gericht überprüfbar.
8.6 Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret bezifferten Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. Gegenüber diesem Anspruch bleibt dem Mitglied der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Steuerliche und regulatorische Mitwirkungspflichten (DAC7/PStTG)
9.1 Das Mitglied ist verpflichtet, der frutra GbR auf Anforderung diejenigen steuerlich relevanten Angaben und Nachweise zutreffend, vollständig und aktuell bereitzustellen, die die frutra GbR zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten benötigt. Dies gilt insbesondere für Pflichten aus dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, zur Umsetzung der als „DAC7“ bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514) sowie aus §§ 22f, 25e Umsatzsteuergesetz (UStG).
9.2 Soweit die frutra GbR diesen Pflichten unterliegt, erhebt sie von den Mitgliedern insbesondere folgende Angaben:
- Vor- und Nachname bzw. Firma;
- Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung;
- Steueridentifikationsnummer und Ausstellerstaat;
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit erteilt;
- Handelsregisternummer oder vergleichbare Registernummer, soweit vorhanden;
- Geburtsdatum bei natürlichen Personen;
- Kennung des Bankkontos und Name des Kontoinhabers, soweit abweichend;
- Staaten, in denen das Mitglied steuerlich ansässig ist;
- ergänzende Angaben, soweit gesetzlich erforderlich.
Das Mitglied ist verpflichtet, diese Angaben zutreffend, vollständig und aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die frutra GbR überprüft die Angaben mit angemessenen Maßnahmen, insbesondere durch Abgleich mit allgemein zugänglichen Registern und Datenbanken.
9.3 Soweit die frutra GbR meldepflichtige Plattformbetreiberin im Sinne des PStTG ist, übermittelt sie meldepflichtige Daten gesammelt einmal jährlich bis zum 31. Januar des dem Meldezeitraum folgenden Kalenderjahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie informiert das jeweils betroffene Mitglied in Textform über die übermittelten Daten.
9.4 Erteilt oder aktualisiert das Mitglied Angaben, die die frutra GbR als meldepflichtige Plattformbetreiberin im Sinne des PStTG nach Ziffer 9.2 zu erheben hat, trotz Aufforderung in Textform nicht, erinnert die frutra GbR das Mitglied zweimal in Textform an die Vorlage. Bleibt auch die zweite Erinnerung erfolglos, sperrt die frutra GbR das Mitglied für die weitere Nutzung von frutra und stellt sicher, dass es sich nicht erneut registrieren kann. Die Sperre erfolgt frühestens 60 Tage und spätestens 180 Tage nach der ursprünglichen Aufforderung. Die frutra GbR hebt die Sperre auf, sobald die Angaben vorliegen. Das Recht zur Kündigung nach den Ziffern 4.5 und 4.8 bleibt unberührt.
9.5 Teilt eine Finanzbehörde der frutra GbR nach § 25e Absatz 4 UStG mit, dass ein Mitglied seinen umsatzsteuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang nachkommt, schließt die frutra GbR das Mitglied, soweit § 25e UStG auf sie anwendbar ist, innerhalb der von der Finanzbehörde gesetzten Frist vom Anbieten von Waren über frutra aus. Die frutra GbR hebt den Ausschluss auf, sobald die Finanzbehörde ihre Mitteilung zurücknimmt oder mitteilt, dass das Mitglied seinen umsatzsteuerlichen Pflichten wieder nachkommt.
10. Verbotene Produkte
Es ist verboten, auf frutra Inhalte zu veröffentlichen, Produkte anzubieten oder Gesuche aufzugeben, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Untersagt ist insbesondere das Anbieten oder Nachfragen von nicht verkehrsfähigen Lebensmitteln, gefälschten Erzeugnissen sowie von Produkten, die Embargo- oder Sanktionsregimen unterliegen.
11. Allgemeine Pflichten der Mitglieder
11.1 Die Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung von frutra die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote, Gesuche oder sonstigen Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
11.2 Zur Transparenz zwischen Handelspartnern muss das Mitglied in seinem Unternehmensprofil die abgefragten Unternehmens- und Kontaktangaben vollständig, zutreffend und aktuell bereitstellen, insbesondere Firma oder Name, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer sowie, soweit einschlägig, Registerangaben und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die frutra GbR macht diese Angaben, soweit sie gemacht sind, im Unternehmensprofil erreichbar. Bei einem Gesuch kann das Mitglied wählen, dass sein Unternehmensname anderen Mitgliedern nicht angezeigt wird (verdecktes Gesuch). Angebote können nicht verdeckt werden. Angebote und Gesuche, die nicht verdeckt sind, verweisen auf das Unternehmensprofil. Einem Mitglied, das auf ein verdecktes Gesuch ein Angebot abgeben will, werden Firma, Rechtsform und Anschrift des suchenden Mitglieds vor dem Absenden seines ersten Angebots in der Vorschau angezeigt. Eigene gesetzliche Informationspflichten des Mitglieds bleiben unberührt.
11.3 Das Mitglied trägt die Verantwortung dafür, auf frutra einsehbare und von der frutra GbR gespeicherte Informationen, die es zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von frutra unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
11.4 Das Mitglied darf Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die es durch die Nutzung von frutra erhalten hat, ausschließlich für Zwecke der Anbahnung, des Abschlusses und der Durchführung von Geschäften über die Plattform nutzen. Es ist ausdrücklich verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das betroffene Mitglied hat in diese Nutzung vorher ausdrücklich eingewilligt. Die Ziffern 21 und 24.2 bleiben unberührt.
12. Preisangaben, Transportkosten
12.1 Alle auf frutra genannten oder vereinbarten Kaufpreise sind Nettopreise. Das verkaufende Mitglied weist Umsatzsteuer nur aus, soweit es hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Die Mitglieder sind für die umsatzsteuerliche Behandlung ihres Kaufvertrags selbst verantwortlich.
12.2 Ob der zwischen den Mitgliedern vereinbarte Kaufpreis die Kosten für den Transport des Produkts enthält, richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen Kaufvertrages. Maßgeblich ist der gegebenenfalls verwendete Incoterm 2020 (Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer).
13. Angebote
13.1 Stellt ein Mitglied ein Angebot auf dem Marktplatz ein, handelt es sich dabei um ein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages. Es ist längstens so lange verbindlich und wird den übrigen Mitgliedern längstens so lange auf dem Marktplatz angezeigt, wie dies das Mitglied beim Einstellen des Angebots auf dem Marktplatz bestimmt hat. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt, dass das Mitglied es vorher deaktivieren und, solange aus ihm noch kein Kaufvertrag geschlossen wurde, ändern kann. Mit der Deaktivierung erlischt das Angebot, und mit der Änderung tritt das geänderte Angebot an die Stelle des bisherigen, jeweils nur für die Zukunft. Bereits geschlossene Kaufverträge bleiben unberührt. Für laufende Verhandlungen gilt bei einer Deaktivierung Ziffer 15.5. Das Angebot steht außerdem unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs („frutraProtect“, siehe Ziffer 16). Es gilt jeweils für die auf dem Marktplatz angezeigte Restmenge. Ist die Menge vollständig verkauft, wird das Angebot vom Marktplatz genommen. Bereits laufende Verhandlungen bleiben davon unberührt. Enthält das Angebot keinen Preis (auf dem Marktplatz als „Auf Anfrage“ angezeigt), ist es kein Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Ziffer 14.1 gilt entsprechend. Ein solches Angebot kann nicht unmittelbar angenommen, sondern nur verhandelt werden.
13.2 Die übrigen Mitglieder können das Angebot unmittelbar annehmen, sofern es einen Preis und ein Gebinde angibt. Die unmittelbare Annahme erfasst die gesamte angezeigte Restmenge zum angegebenen Preis. Eine andere Menge oder andere Bedingungen können die übrigen Mitglieder verhandeln (siehe Ziffer 15).
14. Gesuche
14.1 Stellt ein Mitglied ein Gesuch ein, handelt es sich dabei um die Aufforderung an die übrigen Mitglieder, ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages zu unterbreiten (sogenannte „invitatio ad offerendum“). Das Gesuch wird den übrigen Mitgliedern auf dem Marktplatz längstens so lange angezeigt, wie dies das Mitglied beim Einstellen des Gesuchs auf dem Marktplatz bestimmt hat, und nicht mehr, sobald die gesuchte Menge vollständig gedeckt ist.
14.2 Die übrigen Mitglieder können über die Bedingungen eines Kaufvertrags auf Grundlage des Gesuchs verhandeln (siehe Ziffer 15).
15. Verhandlungen
15.1 Die Kaufvertragsverhandlungen zwischen den Mitgliedern sind so gestaltet, dass immer nur ein Mitglied jeweils „am Zug“ ist. Nur dieses Mitglied kann den zuletzt abgesendeten Verhandlungsstand des anderen Mitglieds annehmen, ein Gegenangebot abgeben oder die Verhandlung beenden. Das andere Mitglied ist an seinen abgesendeten Verhandlungsstand nach Ziffer 15.2 gebunden. Maßnahmen der frutra GbR nach Ziffer 4 sowie die Ziffern 4.7 und 6.13 bleiben unberührt.
15.2 Jeder abgesendete Verhandlungsstand (auf der Plattform als „Angebot“ oder „Gegenangebot“ bezeichnet) ist ein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB zum Abschluss eines Kaufvertrages. Ein noch nicht abgesendeter Entwurf ist unverbindlich. Der jeweilige Verhandlungsstand kann so lange angenommen werden, wie dies das Mitglied, das ihn abgesendet hat, bestimmt hat („gültig bis“).
15.3 Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Verhandlungsstand nicht mehr angenommen werden. Das Mitglied, das am Zug ist, kann ein Gegenangebot abgeben oder die Verhandlung beenden. Die Schaltfläche zur Annahme ist in diesem Fall deaktiviert. Durch den Ablauf allein endet die Verhandlung nicht.
15.4 Jeder Verhandlungsstand steht unter dem Vorbehalt des Zwischenkaufs bzw. Zwischenverkaufs („frutraProtect“, siehe Ziffer 16). Greift dieser Vorbehalt ein, weist die Plattform darauf hin, dass die verfügbare Menge nicht ausreicht. Ein Mitglied, das das betroffene Angebot oder Gesuch nicht eingestellt hat, kann den Verhandlungsstand dann nicht annehmen, sondern nur ein Gegenangebot abgeben oder die Verhandlung beenden. Nimmt das Mitglied an, das das betroffene Angebot oder Gesuch eingestellt hat, gilt Ziffer 16.4.
15.5 Deaktiviert ein Mitglied ein eigenes Angebot oder Gesuch, kann es dabei wählen, ob es zugleich die zugehörigen laufenden Verhandlungen beendet, in denen es selbst am Zug ist. Dies betrifft Verhandlungen, die von diesem Angebot oder Gesuch ausgehen oder in denen das Mitglied es zum Schutz seiner Menge verknüpft hat (Ziffer 16.1). Ohne diese Auswahl bleiben die Verhandlungen bestehen. Verhandlungen, in denen das andere Mitglied am Zug ist, bleiben in jedem Fall von dieser Deaktivierung unberührt. Das andere Mitglied kann den zuletzt abgesendeten Verhandlungsstand des deaktivierenden Mitglieds bis zum Ablauf seiner Gültigkeit annehmen, ein Gegenangebot abgeben oder die Verhandlung beenden. Die übrigen Voraussetzungen nach den Ziffern 15 und 16 gelten weiterhin. Bereits geschlossene Kaufverträge bleiben unberührt.
16. frutraProtect
16.1 Mit „frutraProtect“ stellt die frutra GbR den Mitgliedern eine technische Schutzfunktion zur Verfügung, die nach Maßgabe der Plattformfunktionen dazu dient, Mehrfachzusagen über dieselbe Menge zu vermeiden. „frutraProtect“ ist darauf ausgelegt, dass ein Mitglied als Verkäufer von einem bestimmten Produkt keine größere Menge verbindlich verkauft, als es anbietet, auch wenn das Produkt mehreren potenziellen Käufern parallel zum Kauf angeboten wird. Gleichermaßen ist „frutraProtect“ darauf ausgelegt, dass ein Mitglied als Käufer nicht über die in seinem Gesuch gesuchte Menge hinaus verbindlich erwirbt, auch wenn parallel mit mehreren Verkäufern jeweils über die gesamte Menge verhandelt wird. Verhandelt ein Mitglied über das Angebot oder Gesuch eines anderen Mitglieds, schützt „frutraProtect“ die Menge eines eigenen Angebots oder Gesuchs nur, wenn das Mitglied es in der Verhandlung ausdrücklich verknüpft hat. Diese Verknüpfung heißt in der Plattform „Kontingentschutz“. Der Schutz wirkt gegenüber der Gegenpartei. Das Mitglied, das das betroffene Angebot oder Gesuch eingestellt hat, kann die verfügbare Menge nur nach einem Hinweis der Plattform und einer ausdrücklichen gesonderten Bestätigung überschreiten (Ziffer 16.4).
16.2 In der Plattform wird „frutraProtect“ als Hinweis zur verfügbaren Menge sichtbar. Weitere Hinweise zur Funktionsweise von „frutraProtect“ können auf einer Hilfeseite oder unmittelbar in der Plattform bereitgestellt werden.
16.3 Die durch „frutraProtect“ bewirkten technischen Sperren und Statusanzeigen dienen ausschließlich der technischen Unterstützung der Mitglieder. Sie begründen keine Garantie der frutra GbR dafür, dass ein Produkt tatsächlich verfügbar, frei veräußerbar, vertragsgemäß oder lieferbar ist.
16.4 Konkurrieren mehrere Annahmeerklärungen um dieselbe Menge eines Angebots oder Gesuchs, gleich ob durch unmittelbare Annahme eines Angebots oder in einer Verhandlung, führt allein die zeitlich erste vom System vollständig und fehlerfrei verarbeitete Annahmeerklärung zum Kaufvertrag. Ein vom System ordnungsgemäß zurückgewiesener Annahmeversuch wegen bereits erschöpfter Verfügbarkeit oder einer wirksamen „frutraProtect“-Sperre begründet keinen Kaufvertrag. Abweichend davon kann das Mitglied, das das betroffene Angebot oder Gesuch eingestellt hat, nach einem Hinweis der Plattform und einer ausdrücklichen gesonderten Bestätigung auch über die verfügbare Menge hinaus annehmen. In diesem Fall kommt der Kaufvertrag zustande, und dieses Mitglied trägt allein das Risiko der Erfüllung. Ansprüche wegen einer Fehlfunktion des Systems richten sich nach Ziffer 20.
17. Ranking, Sortierung, Sichtbarkeit
17.1 Veröffentlichte Angebote und Gesuche auf dem Marktplatz können von registrierten und angemeldeten Benutzerkonten auch vor der Freigabe ihres Unternehmens eingesehen werden. Daraus folgt keine Berechtigung zur Nutzung der Handelsfunktionen nach Ziffer 6.1. Der Marktplatz zeigt aktive, noch gültige Angebote und Gesuche freigegebener Unternehmen sowie als solche gekennzeichnete Beispielinhalte der frutra GbR nach Ziffer 1.6 an. Ohne abweichende Auswahl des Mitglieds werden Einträge nach dem Erstellungszeitpunkt absteigend, also neueste zuerst, geordnet. Mitglieder können nach Angebots- oder Gesuchstyp filtern, suchen und die angezeigten Spalten nach sachlichen Kriterien wie Typ, ID, Produkt, Menge, Preis, Erfüllungszeitraum oder Unternehmen sortieren. Filter, Zugriffsrechte und Gültigkeitsstatus können bestimmen, ob ein Eintrag sichtbar ist. Bei einem verdeckten Gesuch (Ziffer 11.2) werden der Unternehmensname und der Standort nicht angezeigt.
17.2 Die frutra GbR bietet keine entgeltliche Erhöhung der Sichtbarkeit an und bevorzugt weder eigene Angebote oder Gesuche noch solche von mit ihr verbundenen Unternehmen. Technische Test- oder Demonstrationsinhalte werden als solche gekennzeichnet. Die frutra GbR kann die Sortierung aus sachlichen Gründen weiterentwickeln. Eine Änderung der in Ziffer 17.1 genannten Hauptparameter richtet sich nach Ziffer 26.
18. Produktverantwortung
18.1 Für Verkehrsfähigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung, Beschaffenheit, Qualität, Herkunft, Lagerung, Transport und sonstige gesetzliche oder vertragliche Anforderungen eines angebotenen oder verkauften Produkts sind ausschließlich die beteiligten Mitglieder verantwortlich. Die frutra GbR ist weder Herstellerin, Einführerin, Händlerin noch Verkäuferin dieser Produkte.
18.2 Das verantwortliche Mitglied stellt die frutra GbR von Ansprüchen Dritter frei, die wegen eines von ihm zu vertretenden produktbezogenen Rechts- oder Vertragsverstoßes gegen die frutra GbR geltend gemacht werden.
18.3 Für Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der Freistellung nach Ziffer 18.2 gilt Ziffer 19. Die Freistellung umfasst danach auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung gegen tatsächlich erhobene und schlüssig dargelegte Ansprüche (Ziffer 19.2).
19. Freistellung
19.1 Das Mitglied stellt die frutra GbR von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber der frutra GbR wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied auf frutra eingestellte Inhalte oder wegen sonstiger vertraglicher Pflichtverletzungen durch das Mitglied geltend machen. Dies gilt nicht, soweit das Mitglied die Rechts- oder Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
19.2 Die Freistellungspflicht besteht nur für tatsächlich erhobene und schlüssig dargelegte Ansprüche und umfasst:
- die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der frutra GbR einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe;
- rechtskräftig festgestellte, anerkannte oder mit Zustimmung des Mitglieds vergleichsweise geregelte Schadensersatzleistungen an Dritte.
19.3 Die frutra GbR informiert das Mitglied unverzüglich über die Inanspruchnahme und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen mit ihm ab. Das Mitglied stellt unverzüglich alle für Prüfung und Verteidigung erforderlichen, wahrheitsgemäßen und vollständigen Informationen bereit. Die frutra GbR gibt ohne Zustimmung des Mitglieds kein Anerkenntnis ab und schließt keinen Vergleich, wenn dadurch dessen Freistellungspflicht erweitert würde. Die Freistellung umfasst keine behördlichen Geldbußen oder Sanktionen und keine freiwilligen Zahlungen, soweit deren Übernahme nicht gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.
19.4 Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die Inanspruchnahme der frutra GbR auf einem Verhalten beruht, das die frutra GbR selbst zu vertreten hat, insbesondere auf einer Verletzung eigener Pflichten durch die frutra GbR oder ihre Erfüllungsgehilfen.
19.5 Ziffer 20 begrenzt die Freistellungspflicht des Mitglieds nicht. Die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze, insbesondere Schadensminderung, Mitverschulden und Vorteilsausgleich, bleiben anwendbar.
20. Haftungsbeschränkung
20.1 Die frutra GbR haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
20.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die frutra GbR nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehören insbesondere die korrekte technische Verarbeitung, Übermittlung und Dokumentation rechtlich erheblicher Plattformerklärungen sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Kernfunktionen.
20.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie, für zwingende Haftung nach dem jeweils anwendbaren Produkthaftungsrecht oder sonstigem zwingenden Recht und nicht für zwingende Ansprüche nach Artikel 82 DSGVO.
20.4 Soweit mietrechtliche Vorschriften auf die Plattformüberlassung anwendbar sind, ist die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ausgeschlossen.
20.5 Diese Ziffer gilt entsprechend zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der frutra GbR, wenn Ansprüche unmittelbar gegen sie geltend gemacht werden.
20.6 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
21. Vertraulichkeit zwischen Mitgliedern
21.1 Mitglieder verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Plattformnutzung von anderen Mitgliedern erhaltenen vertraulichen Geschäftsinformationen geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke der Anbahnung, des Abschlusses und der Durchführung von Geschäften über die Plattform zu nutzen. Als vertrauliche Geschäftsinformationen gelten insbesondere:
- Mengen, Preise und Konditionen von Angeboten und Gesuchen;
- Spezifikationen und Produktbeschreibungen;
- Liefer- und Bezugsquellen;
- Kundennamen und -daten;
- Inhalte von Verhandlungen und Vertragsentwürfen;
- Informationen über Geschäftsbeziehungen und Vertragspartner.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung zu plattformfremden Zwecken ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Mitglieds unzulässig.
21.2 Die Verpflichtung nach Ziffer 21.1 gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein bekannt waren oder anschließend ohne Zutun des empfangenden Mitglieds allgemein bekannt geworden sind;
- dem empfangenden Mitglied bereits vor der Mitteilung rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren;
- dem empfangenden Mitglied von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig mitgeteilt werden;
- aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen, wobei das empfangende Mitglied das betroffene Mitglied unverzüglich informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist;
- für die Durchführung eigener Geschäftsbeziehungen mit Dritten erforderlich sind, soweit diese Informationen nicht die Identität des anderen Mitglieds offenbaren;
- für die Durchführung eines über frutra geschlossenen Kaufvertrags erforderlich sind und nur an die hierfür eingeschalteten Dritten, etwa Spediteure, Lagerhalter, Banken, Versicherer oder Prüflabore, weitergegeben werden, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;
- an Berater und Prüfer weitergegeben werden, die gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer;
- an Unternehmen der eigenen Unternehmensgruppe des empfangenden Mitglieds weitergegeben werden, soweit diese an der Anbahnung, dem Abschluss oder der Durchführung des betreffenden Geschäfts über frutra mitwirken und zur Vertraulichkeit sowie zur Nutzung nur für diesen Zweck verpflichtet sind;
- zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechten vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden erforderlich sind.
In den Fällen des vierten bis neunten Aufzählungspunkts ist nur die dort genannte Offenlegung oder Verwendung von der Verpflichtung nach Ziffer 21.1 ausgenommen. Im Übrigen bleibt die Verpflichtung für diese Informationen bestehen.
21.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Nutzungsvertrags fort, soweit die Information nicht unter eine der Ausnahmen nach Ziffer 21.2 fällt. Die Fortgeltungsdauer beträgt drei Jahre nach Beendigung des Nutzungsvertrags.
22. Vertraulichkeit auf Seiten der frutra GbR
22.1 Die frutra GbR behandelt sämtliche von Mitgliedern über die Plattform übermittelten Geschäftsinformationen als vertraulich. Dazu zählen insbesondere Angebote, Gesuche, Verhandlungsinhalte, Mengen, Preise und Geschäftspartner. Sie gibt diese Informationen ohne Einwilligung des betroffenen Mitglieds nicht an Dritte weiter.
22.2 Ausgenommen von der Verpflichtung nach Ziffer 22.1 ist die Nutzung und Weitergabe von Informationen für:
- den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform im Rahmen des Nutzungsvertrags, insbesondere Speicherung, Anzeige gegenüber den registrierten und angemeldeten Benutzerkonten und technische Verarbeitung;
- die Anzeige einzelner aktiver Angebote und Gesuche mit Produkt und Menge, aber ohne Angabe des Unternehmens, auf der öffentlichen Startseite von frutra;
- die Nennung des Mitglieds zu Werbezwecken nach Ziffer 2.11;
- eingeschaltete Auftragsverarbeiter und sonstige Dienstleister (insbesondere Hosting-, Wartungs-, IT-Sicherheits-, E-Mail-, Karten- und Zahlungsdienstleister, einschließlich der Bestimmung von Koordinaten aus Anschriften), die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;
- gesetzliche oder behördliche Pflichten, einschließlich der Pflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sowie sonstiger steuerlicher, kartellrechtlicher oder regulatorischer Vorgaben;
- anonymisierte und aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf einzelne Mitglieder zulassen, zu Statistik-, Forschungs- und Plattformentwicklungszwecken sowie zur Veröffentlichung oder Verwertung als Marktanalyse;
- Streitfälle zwischen Mitgliedern oder zwischen einem Mitglied und der frutra GbR, soweit eine Einsichtnahme, Verwendung oder Offenlegung zur Aufklärung des Sachverhalts, zur Beweissicherung oder zur einvernehmlichen Vermittlung erforderlich ist.
22.3 Die frutra GbR verpflichtet ihre Mitarbeiter, Gesellschafter, Beauftragten und Auftragsverarbeiter ihrerseits zur Vertraulichkeit nach Maßgabe dieser Ziffer. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Nutzungsvertrags fort, soweit die Information nicht unter eine der Ausnahmen nach Ziffer 22.2 fällt.
23. Nutzungsrechte an Inhalten
23.1 Das Mitglied räumt der frutra GbR an den von ihm eingestellten Inhalten ein nicht-exklusives, räumlich und zeitlich auf den Betrieb der Plattform beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies erforderlich ist für Speicherung, Hosting und Backup, Anzeige, Suchbarkeit und Filterung gegenüber den registrierten und angemeldeten Benutzerkonten, die Anzeige auf der öffentlichen Startseite nach Ziffer 22.2, Moderation und Dokumentation, technische Aufbereitung sowie für die vertragsgemäße Bereitstellung und Weiterentwicklung der Plattform.
23.2 Die frutra GbR ist berechtigt, das Nutzungsrecht im erforderlichen Umfang auf Hosting-, IT- und Auftragsverarbeitungs-Dienstleister zu übertragen. Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Unterlizenzierung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mitglieds. Zu Werbezwecken nutzt die frutra GbR Inhalte des Mitglieds nur nach Ziffer 2.11.
23.3 Rechte des Mitglieds an seinen Inhalten bleiben im Übrigen unberührt.
24. Datenschutz
24.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
24.2 Soweit das Mitglied im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten anderer Mitglieder oder der für sie handelnden Personen erhält (insbesondere Kontaktdaten), ist es eigenständig datenschutzrechtlich Verantwortlicher und hat die jeweils anwendbaren Pflichten (insbesondere Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sowie die Zweckbindung) eigenverantwortlich einzuhalten.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Abkommens über den internationalen Warenkauf der Vereinten Nationen (UN-Kaufrecht/CISG). Für Mitglieder, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Freiburg im Breisgau ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten. Das gilt ebenso für Mitglieder, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB, der Entgeltordnung, der Anzeige des Preisplans und der Texte, mit denen eine Zustimmung, eine Annahme oder eine Bestätigung erklärt wird. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Information. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
26. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
26.1 Die frutra GbR ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies für die Mitglieder zumutbar ist. Zulässige Änderungsgründe sind insbesondere eine Änderung der geltenden Rechtslage oder Rechtsprechung und eine dahingehend notwendige Anpassung, technische Weiterentwicklungen der Plattform sowie eine Anpassung an veränderte Marktgegebenheiten. Für die Mitteilung und das Wirksamwerden von Änderungen wird zwischen redaktionellen Anpassungen (Ziffer 26.2) und wesentlichen Änderungen (Ziffer 26.3) unterschieden.
26.2 Rein redaktionelle Berichtigungen, die Rechte und Pflichten nicht verändern, können ohne erneute Zustimmung veröffentlicht werden. Über solche Berichtigungen informiert die frutra GbR in geeigneter Weise und dokumentiert die Fassung.
26.3 Wesentliche Änderungen, also Änderungen, die Rechte, Pflichten, Entgelte, Kernfunktionen, Vertragsstrafen, Vertraulichkeit oder Haftung betreffen, bedürfen für laufende Nutzungsverträge der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds. Die frutra GbR stellt die neue Fassung vor dem geplanten Inkrafttreten in speicherbarer Form bereit. Für die Erklärung und die Protokollierung der Zustimmung gilt Ziffer 2.1. Für Änderungen eines angenommenen Preisplans gilt diese Ziffer nach Maßgabe der Ziffer 6.12. Ohne Zustimmung gelten die geänderten Bedingungen nicht, und die frutra GbR kann den bestehenden Nutzungsvertrag nach Ziffer 4.8 ordentlich kündigen. Bis zur Zustimmung kann die frutra GbR die Nutzung der Handelsfunktionen (Ziffer 6.1) durch das Mitglied und durch jedes Benutzerkonto, das der neuen Fassung noch nicht zugestimmt hat, sperren, wenn die einheitliche Anwendung der neuen Bedingungen für die rechtssichere Durchführung der Handelsfunktionen erforderlich ist. Möglich bleiben das Einsehen vorhandener Informationen und Dokumente, die Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge, das Beenden laufender Verhandlungen durch die Partei, die am Zug ist, das Deaktivieren eigener Angebote und Gesuche, der Support über das Feedback-Formular auf frutra oder per E-Mail an info@frutra.de, die Kündigung sowie die Auskunft und die übrigen Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere per E-Mail an datenschutz@frutra.de. Sperrt die frutra GbR die Handelsfunktionen des Mitglieds, weil das Mitglied nicht zugestimmt hat, wird für die Dauer dieser Sperre kein monatlicher Grundpreis berechnet. Für die taggenaue Berechnung gilt Ziffer 6.6 entsprechend. Änderungen wirken nicht rückwirkend.
26.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder enthalten diese AGB eine Regelungslücke, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Schließung der Regelungslücke treten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
26.5 Für neue Unternehmen gilt diese Fassung ab Abschluss des Nutzungsvertrags. Bei bereits freigegebenen Unternehmen ersetzt sie mit deren ausdrücklicher Zustimmung die bisher einbezogenen AGB und Entgeltregelungen, insbesondere die bisher einbezogene Entgeltordnung, vollständig für die Zukunft. Ein bereits angenommener Preisplan gehört nicht zu diesen Entgeltregelungen. Er gilt fort, bis er nach Ziffer 6.12 geändert wird oder endet. Besteht mit einem bereits freigegebenen Unternehmen noch kein Nutzungsvertrag, kommt der Nutzungsvertrag mit der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmens zu dieser Fassung zustande. Die Zustimmung, die über das Inhaberkonto des Unternehmens (Ziffer 2.4) erklärt wird, gilt als Zustimmung des Unternehmens. Jedes weitere Benutzerkonto stimmt dieser Fassung vor seiner eigenen Nutzung der Handelsfunktionen (Ziffer 6.1) selbst zu. Solange ein Benutzerkonto dieser Fassung nicht zugestimmt hat, kann es die Handelsfunktionen nicht nutzen. Solange das Unternehmen dieser Fassung nicht über sein Inhaberkonto zugestimmt hat, kann die frutra GbR die Nutzung der Handelsfunktionen auch durch die übrigen Benutzerkonten des Unternehmens sperren. Möglich bleiben das Einsehen vorhandener Informationen und Dokumente, die Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge, das Beenden laufender Verhandlungen durch die Partei, die am Zug ist, das Deaktivieren eigener Angebote und Gesuche, der Support über das Feedback-Formular auf frutra oder per E-Mail an info@frutra.de, die Kündigung sowie die Auskunft und die übrigen Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere per E-Mail an datenschutz@frutra.de. Für vor dem Wirksamwerden geschlossene Kaufverträge oder entstandene Entgelte gilt die damals einbezogene Fassung. Neue Entgelte entstehen nicht rückwirkend.