Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen, knapp beantwortet.

Was ist frutra?

frutra ist die Grundstoffplattform für die Fruchtsaftbranche: ein Handelsplatz für Saft, Konzentrat, Püree, Mark, Aromen und Pulpe. Die Angebote und die Gesuche treffen dort aufeinander. Verhandelt wird direkt zwischen den beiden Unternehmen. Der Zugang ist auf geprüfte Betriebe der Branche beschränkt.

Für wen ist frutra gemacht?

Für Fruchtsaftkeltereien, Press- und Füllbetriebe, Grundstoffhersteller und Händler. Jede Registrierung wird vor der Freischaltung geprüft — wer nicht zur Branche gehört, kommt nicht hinein.

Was kostet frutra?

Registrierung und Mitgliedskonto sind kostenfrei; für das Einstellen von Angeboten und Gesuchen sowie für Verhandlungen fallen keine Entgelte an. Im September 2026 ist die Nutzung für alle kostenlos; die Entgelte gelten ab dem 1. Oktober 2026, für vorher geschlossene Kaufverträge beträgt das Abschlussentgelt 0,00 €. Danach schuldet der Verkäufer ein Abschlussentgelt von 1,00 % des Nettokaufpreises als Produzent und 0,50 % als Händler; es entsteht mit dem dokumentierten Vertragsschluss und ist 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig. Händler zahlen zusätzlich einen monatlichen Grundpreis von 199,00 € netto; verifizierte Bestands-Händler zahlen bis zum 31. Dezember 2026 monatlich 125,00 €. Registrierungs-, Freischaltungs- oder sonstige Pauschalentgelte werden nicht erhoben. Die Einzelheiten stehen in der Entgeltordnung.

Was sind Incoterms?

Bei den Incoterms® 2020 handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen für die Abwicklung im internationalen wie nationalen Handelsgeschäft. Im Gegensatz zu Klauseln wie „ab Hof" oder „frei Haus" sind die Incoterms klar definiert und international anerkannt. Sie passen für alle Transportarten, also auch für Schiffstransporte.

Auf frutra ist bei Angeboten die verkäuferseitig aufwandsarme Klausel „FCA – frei Frachtführer" voreingestellt. Sie entspricht praktisch der Klausel „ab Hof" und bedeutet, dass der Verkäufer die Ware lediglich verladen muss und alles Weitere Sache des Käufers ist. Bei Gesuchen ist die Klausel „DAP – geliefert benannter Ort" voreingestellt. Sie entspricht der Klausel „frei Haus": Der Verkäufer trägt den Transport, und die Gefahr geht erst am Lieferort auf den Käufer über. Die voreingestellten Werte können in jeder Verhandlung individuell angepasst werden.

Wie führt frutra die Mengen?

Auch wenn parallel mehrere Verhandlungen laufen, zeigt jeder Bildschirm dieselbe Restmenge: eingestellte Menge abzüglich der bereits vertraglich gebundenen. Eine laufende Verhandlung bindet noch keine Menge.

Konkret: Sobald ein Kaufvertrag zustande kommt, sinkt die Restmenge des zugrunde liegenden Angebots oder Gesuchs. Würde ein weiterer Abschluss die Restmenge überschreiten, lässt frutra ihn nicht zu und verweist auf ein Gegenangebot mit reduzierter Menge.

So hilft frutra, Doppelverkäufe und unbeabsichtigte Überbuchungen zu vermeiden.