Entgeltordnung

Stand: 28. August 2026. Die verbindliche Fassung finden Sie auf der Plattform.

Entgeltordnung der frutra GbR

28.08.2026

Diese Entgeltordnung und der vom Unternehmen angenommene Preisplan sind Bestandteile des Nutzungsvertrags nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der frutra GbR. Sämtliche Entgelte sind Nettobeträge in Euro. Umsatzsteuer wird zusätzlich nur berechnet, soweit frutra sie gesetzlich schuldet.

1. Commercial-Modell und kostenloser Zeitraum

1.1 Die Entgelte nach den Ziffern 2 bis 7 gelten ab dem 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr in der Zeitzone Europe/Berlin.

1.2 Für Kaufverträge, die vor diesem Zeitpunkt über frutra geschlossen werden, beträgt das Abschlussentgelt 0,00 €. Für Leistungszeiträume vor diesem Zeitpunkt wird kein monatlicher Grundpreis erhoben. Maßgeblich ist beim Abschlussentgelt ausschließlich der technisch dokumentierte Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses. Eine spätere Abwicklung, Änderung oder Dokumentenerstellung verschiebt diesen Zeitpunkt nicht.

1.3 Die Pflicht bereits registrierter Unternehmen, die neue Fassung der AGB, diese Entgeltordnung und den angezeigten Preisplan vor weiteren Handelsaktionen ausdrücklich anzunehmen, gilt auch während des kostenlosen Zeitraums.

2. Preisplan

UnternehmenstypMonatlicher Grundpreis nettoAbschlussentgelt netto
Produzent0,00 €1,00 % des dokumentierten Nettokaufpreises
Händler199,00 €0,50 % des dokumentierten Nettokaufpreises

2.1 Der Unternehmenstyp wird nach dem tatsächlichen Geschäftsmodell des registrierten Unternehmens anhand sachgerechter Kriterien zugeordnet. Das Unternehmen muss die erforderlichen Angaben zutreffend machen und auf Verlangen belegen. Eine für das Unternehmen nachteilige Änderung der Zuordnung gilt erst, wenn eine vertretungsberechtigte Person den geänderten Preisplan ausdrücklich angenommen hat.

2.2 Unternehmenstyp, Preisplan und Zustimmung werden dem registrierten Unternehmen zugeordnet. Technische Tarifkennzeichen oder die bloße Existenz eines Benutzerkontos ersetzen keine wirksame Annahme des Preisplans.

3. Monatlicher Grundpreis

3.1 Abrechnungsperiode ist der Kalendermonat in der Zeitzone Europe/Berlin.

3.2 Beginnt die entgeltliche Nutzung am ersten Tag eines Kalendermonats, wird der volle Monatsbetrag berechnet. Beginnt sie später, wird der Grundpreis einschließlich des Starttags bis zum Monatsende taggenau berechnet: Monatsbetrag × aktive Kalendertage ÷ Kalendertage des betreffenden Monats. Das Ergebnis wird erst am Ende der Berechnung einmal kaufmännisch auf volle Cent gerundet.

3.3 Eine ordentliche Kündigung wirkt zum Ende des Kalendermonats, in dem sie frutra zugeht. Für den Kündigungsmonat erfolgt keine untermonatige Erstattung oder Kürzung. Bei einer berechtigten Gutschrift wird die ursprüngliche Rechnung nicht überschrieben; die Korrektur erfolgt durch eine gesonderte Gutschrift mit eindeutiger Referenz.

4. Übergangsgrundpreis für verifizierte Bestands-Händler

4.1 Händler, deren Bestandskundeneigenschaft vor Annahme des Preisplans von frutra ausdrücklich geprüft, positiv festgestellt und mit einer konkreten Belegreferenz dokumentiert wurde, zahlen vom 1. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2026 einen monatlichen Übergangsgrundpreis von 125,00 € netto. Mit Annahme dieses Preisplans wird zugleich vereinbart, dass der monatliche Grundpreis ab dem 1. Januar 2027 automatisch 199,00 € netto beträgt.

4.2 Unternehmens-ID, Erstellungszeitpunkt, technische Tariffelder, frühere Allowlists, Entgeltklassen oder Alttarife sind für sich allein kein Bestandskundennachweis. Ohne positive Prüfung und Belegreferenz gilt der reguläre Händlergrundpreis nach Ziffer 2.

4.3 Das Abschlussentgelt für verifizierte Bestands-Händler beträgt durchgehend 0,50 %; die Übergangsregelung betrifft nur den monatlichen Grundpreis.

5. Entstehung und Berechnung des Abschlussentgelts

5.1 Das Abschlussentgelt schuldet das verkaufende Unternehmen für jeden über frutra geschlossenen Kaufvertrag. Es entsteht mit dem technisch dokumentierten Vertragsschluss.

5.2 Bemessungsgrundlage ist der in diesem Zeitpunkt auf frutra dokumentierte Nettokaufpreis aus dem angenommenen Angebot oder Gegenangebot. Das Abschlussentgelt wird als Nettokaufpreis × maßgeblicher Prozentsatz berechnet und einmal kaufmännisch auf volle Cent gerundet.

5.3 Das entstandene Abschlussentgelt bleibt unberührt, wenn die Kaufvertragsparteien den Kaufvertrag später nicht, verspätet, teilweise oder abweichend erfüllen, Mengen oder Preise nachträglich ändern, vom Vertrag zurücktreten oder ihn aufheben, kündigen oder stornieren. Das gilt auch, wenn eine Partei nicht zahlt oder nicht liefert. Das wirtschaftliche Risiko der Durchführung des Kaufvertrags tragen die Kaufvertragsparteien.

5.4 Eine Gutschrift kommt nur in Betracht, wenn (a) nachweislich kein wirksamer Kaufvertrag über frutra zustande gekommen ist, (b) derselbe Vertrag aufgrund eines technischen Fehlers mehrfach als Vertragsschluss erfasst wurde oder (c) eine manuelle Prüfung ergibt, dass die ursprüngliche Erfassung rückwirkend rechtlich oder technisch ungültig war. Die ursprüngliche Rechnung bleibt als Beleg erhalten; die Korrektur erfolgt durch eine gesonderte, auf sie bezogene Gutschrift. Gesetzlich zwingende Korrekturansprüche bleiben unberührt.

6. Rechnung und Fälligkeit

6.1 Rechnungen werden elektronisch in einem abrufbaren und speicherbaren Format bereitgestellt oder an die vom Mitglied benannte E-Mail-Adresse übermittelt. Jede Rechnung bezeichnet Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum oder Vertragsschluss, Nettobetrag, gegebenenfalls Umsatzsteuer, Rechnungsdatum und konkreten Fälligkeitstag.

6.2 Der monatliche Grundpreis ist zu dem in der tatsächlich erteilten und abrufbaren Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. Eine Rechnung für einen neuen kostenpflichtigen Monat wird nicht erteilt, solange die Rechnung des vorherigen Monats ungeklärt ist.

6.3 Das Abschlussentgelt ist 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig. Der konkrete Fälligkeitstag wird in der Rechnung ausgewiesen. Gesetzlicher Zahlungsverzug und gesetzliche Verzugsfolgen bestimmen sich unabhängig davon nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Unbezahlter monatlicher Grundpreis

7.1 Zahlungsfolgen setzen eine tatsächlich erteilte, für das Mitglied abrufbare und konkret offene Rechnung voraus. Bleibt sie nach Ablauf von sieben vollen Kalendertagen ab dem ausgewiesenen Fälligkeitstag unbezahlt, kann frutra nach manueller Prüfung des offenen Betrags neue Angebote, Gesuche, Verhandlungen, Gegenangebote und Annahmen bis zur Klärung sperren. Lesen, Dokumentzugriff, Ablehnen, Support, Kündigung und die Abwicklung bereits geschlossener Kaufverträge bleiben möglich.

7.2 Erhebt das Mitglied rechtzeitig einen nachvollziehbaren Einwand gegen die Rechnung, wird bis zum Abschluss der Prüfung keine automatische Handelssperre oder Vertragsbeendigung wegen dieser Rechnung ausgelöst. Zahlung oder dokumentierter Erlass beziehungsweise eine dokumentierte Gutschrift hebt die Beschränkung auf.

7.3 Vor einer Beendigung zum Monatsende versendet frutra eine abschließende Zahlungserinnerung und prüft den offenen Betrag erneut manuell. Erst danach kann der Nutzungsvertrag hinsichtlich der entgeltlichen Handelsfunktionen mit Ablauf des Monats beendet werden. Solange ein früherer Monat ungeklärt ist, beginnt kein neuer kostenpflichtiger Leistungsmonat.

7.4 Zeitablauf allein, eine nicht erteilte oder nicht abrufbare Rechnung und interne Abrechnungs-, Daten- oder Exportfehler lösen keine Handelssperre oder Vertragsbeendigung aus. Bereits geschlossene Kaufverträge und entstandene Forderungen bleiben unberührt.

8. Keine sonstigen Entgelte

Außer den in dieser Entgeltordnung genannten Entgelten werden keine Registrierungs-, Freischaltungs- oder sonstigen Pauschalentgelte erhoben. Individuelle Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.